Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1977 - V CB 63.74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.07.1974 - 100 XII 72
- BVerwG, 17.02.1977 - V CB 63.74
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - V CB 63.74
Ihr Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei auf wesentliche Teile ihres Klagevorbringens nicht eingegangen, enthält nicht die Darlegung eines Verfahrensmangels der in § 133 Nr. 5 VwGO bezeichneten Art. Ein Urteil ist im Sinne dieser Vorschrift nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]). - BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - V CB 63.74
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag die Bescheidungspflicht nach § 86 VwGO nicht auslöst (vgl. u.a. Urteil vom 26. Juni 1.968 - BVerwG V C 111.67 - [MDR 1969, 419]). - BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60
Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - V CB 63.74
Entgegen der Meinung der Klägerin weicht das Urteil des Flurbereinigungsgerichts nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - (RdL 1961, 324) ab.